... dienen der einfachen und schnellen Überprüfung der ordnungsgemäßen Dämmung und Luftdichtheitsschicht der wärmeübertagenden Umfassungsfläche bzw. der thermischen Gebäudehülle. Diese Untersuchungen gehören heutzutage zum Standard bei der Abnahme von Bauleistungen. Die ordnungsgemäße Luftdichtheit ist in der EnEV bzw. im GEG geregelt. Allerdings schützt die Einhaltung der Grenzwerte aus dieser gesetzlichen Vorschrift nicht vor Bauschäden, sondern soll lediglich den Verbrauch von Heizenergie und den Ausstoß von CO2 reduzieren. An beheizten Dachkonstruktionen, oberen beheizten Geschossdecken (Holzbalkendecken) und an Außenwänden in Holzrahmenbauweise muss die Luftdichtheitsebene ausnahmslos luftdicht hergestellt sein!